Das Zeigen von klinischen Fotos ist uns aus rechtlichen Gründen untersagt. Nur dem zahnmedizinischen Fachpersonal ist dies gestattet. (14. Novelle des Arztneimittelgesetz, §1 Absatz 1 Nr. 2 HWG).
Das nachfolgend aufgeführte Bildmaterial stammt exclusiv aus unserem Laboralltag und wurde über viele Jahre hinweg dokumentiert. Es dient ausschließlich zur Information und ist urheberrechtlich geschützt.
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